Gremien
Schulvorstand
Drei gewählte Lehrkräfte und vier gewählte Eltern bilden unter dem Vorsitz der Schulleitung den Schulvorstand. Zu den Entscheidungsbereichen des Schulvorstands gehören z. B.:
• Verwendung der Haushaltsmittel (Entlastung der Schulleiterin)
• Ausgestaltung der Stundentafel
• Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung
Weitere Aufgaben:
NiedersächsischesSchulgesetz (§ 38) file:///C:/Users/user/Downloads/Nds._Schulgesetz_Lesefassung__zuletzt_gendert_durch_Artikel_1_des_Gesetzes_vom_10._Dezember_2020.pdf
Gesamtkonferenz
Alle Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen, sonstige Mitarbeiterinnen und vier gewählte Eltern treffen sich mit der Schulleitung in pädagogischen Angelegenheiten.Zuständigkeitsbereiche sind z. B.:
- Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung
- Grundsätze für Hausaufgaben
- Schulprogramm und Schulordnung
Weitere Aufgaben:Niedersächsisches Schulgesetz (§ 34)
Fachkonferenzen
Alle Lehrkräfte, die ein bestimmtes Fach unterrichten oder studiert haben, und gewählte Eltern besprechen mit der Fachkonferenzleitung (Lehrkraft) z. B. folgende Themen:
- Schuleigener Arbeitsplan
- Zensierung
- Schulbücher
Weitere Aufgaben:Niedersächsisches Schulgesetzt § 35
Zeugnis-/Klassenkonferenz
Alle Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten sowie gewählte Eltern haben die Aufgabe, klasseninterne Themen zu verhandeln.Aufgabenbereiche sind vor allem:
- Zeugnisrelevante Abstimmungen
- Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen
Weitere Hinweise:
Niedersächsisches Schulgesetz (§ 35) Schulelternrat
Gruppe der gewählten Elternvertreter aller Klassen
Schulverein
Eingetragener Verein: Eltern, Lehrer und andere Personen, die durch ihren Mitgliedsbeitrag und weitere Spenden die Schule finanziell unterstützen (Link zum Schulverein).